Die Stiftung Vaterunserkirche ist nun rechtsfähig!
| 29. Juni 2010 |
Die am 27.12.2005 durch den inzwischen leider verstorbenen 1. Pfarrer der Gemeinde, Paul Gerhard Diez, ins Leben gerufene Stiftung der Vaterunserkirche wurde mit Wirkung vom 29.06.2010 durch Beschluss des Kirchenvorstandes rechtsfähig. Erforderlich wurde dies durch das Überschreiten der nach § 7 der Stiftungssatzung vorgegebenen Grenze von 51.000 € für das Grundstockvermögen. Was mit einem Erlös von 15.000 € aus dem Verkauf der Briefmarkensammlung begann, ist inzwischen beträchtlich angewachsen. Was ändert sich nun? Die Stiftung ist jetzt ein eigenständiges, rechtsfähiges Organ wahlweise öffentlichen oder privaten Rechts. Die Stiftungsverwaltung geht vom Kirchenvorstand üblicherweise auf einen Stiftungsvorstand über. Es muss die Rechtsform festgelegt und die Satzung angepasst werden. Das Finanzamt prüft vorab die Gemeinnützigkeit, damit verbunden wäre das Recht, Spendenquittungen ausstellen zu dürfen. Das Kultusministerium muss die Satzung prüfen und anerkennen. Die Körperschaftssteuererklärung beim Finanzamt entfällt zukünftig. Stiftungsrechtlich entsteht mit der Rechtsfähigkeit eine neue Stiftung, steuerrechtlich in Bezug auf die Abgabenordnung jedoch nicht.
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